K.O. – Tropfen – fiese Drogen im Glas

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K.O. – Tropfen kommen an unterschiedlichen Orten zum Einsatz. Öffentliche und private Partys, Diskotheken, Gaststätten. Betroffen sind überwiegend Frauen und Mädchen aller Altersgruppen, wobei diese häufig sexuell belästigt oder vergewaltigt werden. Aber auch Männer werden Opfer von K.O. – Tropfen. Diese Tropfen (auch Date-Rape-Drugs genannt) dienen dazu, potentielle Opfer willen- und bewusstlos und somit handlungsunfähig zu machen. 

Immer wieder kommt es vor, das Menschen betäubende Medikamente oder K.O. – Tropfen unbemerkt in ein Getränk gemischt werden um sie zu betäuben, auszurauben und/oder zu vergewaltigen. Ebenso wie es keine festen Situationen oder Orte gibt (es kann überall passieren, auf dem Schützenfest, auf der Betriebsfeier, auf einer privaten Geburtstagsparty, im Urlaub oder beim Kneipenbesuch genau so wie bei privaten Treffen) gibt es kein klares und eindeutiges Täterprofil. Täter können bekannte, flüchtig bekannte, fremde – meist männliche – Personen sein die einzeln oder in Gruppen auftreten. Selbst Arbeitskollegen, Nachbarn oder vermeintliche Freunde, mit denen man unterwegs ist könnten Täter sein.

Was sind K.O. – Tropfen?

Es gibt, je nach Stoff Unterschiede wie schnell und wie lange die Substanzen wirken, eines haben jedoch alle Substanzen gemeinsam: Sie schränken die Handlungs- und Bewegungsfähigkeit ein. Es kann zu tiefem, komaartigem Schlaf bis hin zur Bewusstlosigkeit kommen.

  • GHB und GBL (auch Liquid Ecstasy, Liquid E oder Liquid X genannt)

GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure) ist eine Droge, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt. Der Besitz, Verkauf oder die Weitergabe ist verboten. GHB gibt es als Salz sowie in flüssiger Form und hat einen salzigen bis seifigen Geschmack.

GBL (Gamma-Butyrolacton) verwandelt sich im menschlichen Körper nahezu 1:1 in GHB um. Es unterliegt zwar nicht dem BtMG, aber zumindest dem Arzneimittelgesetz. Der Verkauf zu Konsumzwecken allerdings ist unter Strafe gestellt. GBL wird als industrielles Lösungsmittel eingesetzt und für zahlreiche chemische und pharmazeutische Prozesse benötigt. Die Substanz ist im Normalfall flüssig mit leicht lösungsmittelartigen, unangenehmen Geruch. Der leicht seifige und salzige Geschmack wird normal vom Getränkegeschmack überdeckt.

  • Ketamin

Ketamin wird in der Notfallmedizin und in der Veterinärmedizin als Narkose- oder Schmerzmittel eingesetzt.

  • Benzodiazepine

Hinter den Benzodiazepine verbirgt sich eine ganze Gruppe rezeptpflichtigen Medikamenten und Psychopharmaka von Medikamenten, z.B.  Diazepam (Valium), Alprazoloam (Xanax) oder Flunitrazepam (Rophypnol)

Neben den hier genannten Substanzen gibt es noch diverse Weitere die als K.O.-Mittel missbräuchlich eingesetzt werden könnten.

Wirkungsweise

GHB/GBL gehören zu den dämpfenden Substanzen. Die Wirkung reicht je nach Dosierung und körperlicher Verfassung von Entspannung über Enthemmung bis zur (lebensbedrohlichen) Bewusstlosigkeit. Die Wirkung setzt meist nach 15 Minuten ein und kann bis zu 4 Stunden anhalten.

  • in geringer Dosierung: enthemmend, entspannend
  • in mittlerer Dosierung: euphorisierend, sexuell stimulierend
  • in hoher Dosierung: Müdigkeit, Bewusstlosigkeit, Tiefschlaf, Koma, Atemlähmung, Tod

Die Wirkung ist kaum kontrollierbar und hängt von der Verfassung des Opfers ab. Vorhergehender Alkoholkonsum, Krankheit oder der Konsum anderer Drogen oder Opiate können können zur tödlichen Atemlähmung führen.

Nebenwirkungen sind oft Übelkeit, Erbrechen, Verwirrtheit, Kopfschmerzen, Atemnot, Krampfanfälle und Muskelkrämpfe. Opfer berichten von schlagartigem Erinnerungsverlust, Zweifeln das der alleinige Alkoholkonsum den Filmriss ausgelöst haben kann, Konzentrationsstörungen auch längere Zeit danach, Zweifel an den Erinnerungen, vor allen Dingen bei körperlichen oder sexuellen Übergriffen ohne körperliche Spuren.

Die Nebenwirkungen der K.O.-Tropfen wird häufig durch andere Symptome überdeckt, die z.B. auf übermässigen Alkohol- oder ggf. Drogenkonsum schliessen lassen würden. In Verbindung mit Alkohol werden K.O.-Tropfen nicht selten dazu genutzt, Frauen oder Männer sexuell gefügig zu machen. Durch die gedächtnisbeeinflussende Wirkung ist allerdings das Erinnerungsvermögen oft unzureichend, so das die Opfer das Geschehene nicht mehr rekonstruieren können.

Oft klagen Opfer auch über Kopfschmerzen, Mattigkeit und Abgeschlagenheit nach dem Aufwachen.

Nachweis von K.O.-Tropfen

Wer denkt, er könne eventuell Opfer von K.O.-Tropfen geworden zu sein, kann Gewissheit nur über Blut- oder Urinuntersuchung erlangen. Dabei ist sofortiges Handeln gefragt: einige Substanzen lassen sich nur 6-12 Stunden nachweisen! Der Test ist übrigens eine IGEL-Leistung, also nicht kostenfrei. Lediglich wenn vorher eine Anzeige gemacht wird und die Polizei im Rahmen der Beweisermittlung einen Test für notwendig hält, übernimmt die Staatskasse die Kosten. Die Proben sollten vom Arzt, Krankenhaus oder einem rechtsmedizinischen Institut genommen bis zur Anweisung der Analyse versiegelt und gekühlt gelagert werden.

Generell sollten bei jedem Verdacht zeitnah Blut- und Urinproben genommen werden!

Im Falle eines Falles: Was tun?

  •  wenn eine Person, ein Freund oder eine Freundin nicht ansprechbar ist, sofort den Rettungsdienst unter 112 rufen. Möglicherweise besteht Lebensgefahr.
  • Atmung und Puls kontrollieren
  • Bei Atem- oder Herzstillstand Wiederbelebungsmaßnahmen durchführen bis der Notarzt vor Ort ist.

Falls ihr das Gefühl habt, Opfer von K.O.-Tropfen geworden zu sein:

  • nicht duschen oder waschen (im Falle eines sexuellen Übergriffs entfernt ihr damit möglicherweise DNA-Spuren oder sonstige Beweismittel
  • Gegenstände oder Kleidung mit denen der Täter in Berührung gekommen sein könnte in einer Plastiktüte mit zur Polizei nehmen
  • im Falle, dass die eigene Wohnung Tatort sein könnte, nicht aufräumen – ggf. lassen sich auch hier Spuren sichern
  • besteht auf eine Dokumentation einer möglichen, ärztlichen Untersuchung, ganz besonders in Hinsicht auf eventuell stattgefundenen Geschlechtsverkehr

ERSTATTET IN JEDEM FALL ANZEIGE – SCHNELLSTMÖGLICH – IHR SCHÜTZT NICHT NUR EUCH SELBST, SONDERN AUCH ANDERE! AUCH DANN, WENN IHR ERINNERUNGSLÜCKEN ODER BLACKOUT HABT! BESTEHT AUF EINE EINGEHENDE ÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG UND LASST GGF. VERLETZUNGEN DOKUMENTIEREN! FERTIGT EIN PROTOKOLL AN MIT DEN DINGEN, AN DIE IHR EUCH ERINNERN KÖNNT.

Falls ihr euch auf einer Veranstaltung plötzlich müde oder unwohl fühlt, wendet euch an eine Person eures Vertrauens, den Gastronomen oder das Personal.

Was kann ich tun, damit es mich nicht erwischt?

Generell Vorsicht walten lassen. Eine 100%ige Sicherheit gibt es nicht. Gerade in der Zeit heutiger „Internetbekanntschaften“. Bei Blind Dates und auch bei neuen Bekanntschaften im Lokal. Und ein paar ganz einfache Regeln befolgen um zumindest das Risiko zu minimieren:

  • Lasst niemals euer Getränk unbeaufsichtigt. Weder in der Disko noch im Restaurant. Trinkt also entweder aus oder lasst euch, wenn es doch passiert ist, ein neues Getränk bringen.
  • Nehmt keine Getränke von Unbekannten oder neuen Bekanntschaften an, schon gar nicht, wenn ihr nicht seht, wie das Getränk zubereitet wurde. Auch vermeintlich verschlossene Flaschen nicht!
  • K.O.- Tropfen lassen sich auch ins Essen mischen – da gilt die gleiche Regel. Niemals unbeaufsichtigt lassen. Im Zweifel schlichtweg nicht mehr anrühren.
  • Getränke immer selbst bestellen und entgegen nehmen. Bei einer Einladung bei Bestellung und Entgegennahme dabei sein
  • Die Gefahren mit den engsten Freunden besprechen – und gegenseitig auf sich und seine Getränke aufpassen
  • der beinahe beste Schutz: Nicht alleine ausgehen. Vorher ausmachen, das aufeinander geachtet wird. Wer gemeinsam ausgeht, geht auch gemeinsam nach Hause.

Wer beobachtet, das sich jemand einer anderen Person unbemerkt etwas ins Glas gibt, sollte sich einmischen und die Beobachtung mitteilen. Und falls euch plötzlich schwindelig wird, ihr plötzlich müde werdet, euch schlagartig enthemmt oder euphorisiert fühlt sollte dahin gehen, wo viele andere Menschen sind. Geht NICHT mit einer Person oder mehreren Personen mit, auch nicht an die „vermeintlich frische Luft“. Genau diesen Wachzustand, noch alleine laufen können, aber willenlos sein, nutzen die Täter. Wer allein unterwegs ist, kann das Thekenpersonal ansprechen.

Und abschliessend: Vorsicht bei Blind Dates und Internetbekanntschaften! Hier gelten die Regeln gleich doppelt streng. Erste Dates nur an öffentlichen, neutralen Orten die man gut kennt und bei denen man im Ernstfall Leute ansprechen und Hilfe holen kann. Und auch bei späteren, weiteren Treffen erst einmal wachsam und vorsichtig sein!

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